Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.0) dasPAUL & Aparthotel by dasPAUL & Oldtown Studios by dasPAUL & Riverview Apartments by dasPAUL


>> wird betrieben durch die RSE Gastro GmbH, Am Gewerbepark 4, 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz, Deutschland <<


1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten

weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff

„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-,

Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen

als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei §

540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13

BGB ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher

ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 Vertragsabschluss, Partner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des

Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in

Textform zu bestätigen.



2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen

Verjährungsbeginn.

Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3 Vertragsabschluss, Partner, Verjährung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die

vereinbarten Leistungen zu erbringen.


3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt

auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht

und vom Hotel aus verauslagt werden.


3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses

geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem

jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung

lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend

angepasst.

Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und

Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.


3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen

Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer

des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen

Leistungen des Hotels angemessen erhöht.


3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung

auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung -

binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.


3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung

oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der

Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei

Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen

Bestimmungen unberührt.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.


3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des

Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes

eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung

der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten

Vergütung zu verlangen.


3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine

angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für

bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht

bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.


3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer

Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.



3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg

übermittelt werden kann.

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn

ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht

oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.


4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag

vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder

Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.



4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches

Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das

Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das

Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten

Aufwendungen anzurechnen.

Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte

Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich

vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit

Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem

Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten

Höhe entstanden ist.

5 Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom

Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag

zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen

und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt

nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen

vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen

Buchung bereit ist.


5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht

geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.


5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz.

6 Zimmerbestellung, -Übergabe und -Rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses

nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.



6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur

Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.


6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur

Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für

dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß

Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden

hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich

niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder

fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische

Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst

ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung

des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende

Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis

oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist

verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen

Schaden gering zu halten.


7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere

und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von

mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten

Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.


7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen

Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei

Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter

Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1,

Sätze 1 bis 4.



7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger

Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die

Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach

Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder

Ergänzungen sind unwirksam.


8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und

Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Nürnberg. Sofern der Kunde die

Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt

als Gerichtsstand Nürnberg.


8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.



8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische

Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen

Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Das Hotel verpflichtet sich zur Teilnahme. Weiterer Hinweis auf der OS-Plattform, vgl. Art. 14 Abs. 2

ODR-Verordnung.

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